News Sommer.Lust goes Fahrrad – Lustenau feiert den Sommer 9. Juli 2020

Sommer.Lust am Platz schwingt sich in den Sattel und wird zu Sommer.Lust goes Fahrrad. Bis zum 28. August kommen Live-Bands an die verschiedensten Standorte, wo für alle unplugged und bei freiem Eintritt musiziert wird.
Vergangenen Freitag sorgte das Duo Komot – bestehend aus Tayla Fenkart und Niklas Engel – mit einer Ukulele und mehreren Percussion-Instrumenten am Jugendplatz Habedere! für eine gemütliche unplugged-Atmosphäre.
Diesen Freitag: Duo Bartlis
Bartlis, das kommt von „Wou Bartli do Moscht holat“ und ist die Geschichte eines Duos aus Lustenau auf einem Streifzug durch bunte musikalische Landschaften. Aus ihren Instrumentenkoffern holen sie Akkordeon und Saxophon hervor und vertiefen sich auf der Bühne in melodische Leckerbissen aus dem Fundus der Jazzwelt, argentinischen Tangos, Bossa Novas, französichen Chansons und vieles mehr. Zubereitet wird das musikalische Menü von Harry Scheffknecht am Saxophon und Herbert Mayer am Akkordeon.
Der Sommer hat noch einiges zu bieten
Von Pop über Rock und Multi-Kulti bis hin zu volkstümlicher Musik und Klassik darf man sich auf einen bunt gemischten musikalischen Sommer freuen. Auch die Künstlerinnen und Künstler sind begeistert und freuen sich auf ihre Auftritte nach der Corona-Pause. Das Programm wird immer donnerstags im Gemeindeblatt, auf www.lustenau.at/marketing sowie über Facebook und Instagram bekannt gegeben.
Sommer.Lust goes Fahrrad - Duo Bartlis
Bei der Loretokapelle
FREITAG, 10. JULI 2020, 18.30 – 19.30 Uhr
Die Konzerte finden ausschließlich bei niederschlagsfreier Witterung statt, es gibt keine Bewirtung.
Die Entscheidung über das Stattfinden wird jeweils am Freitagmittag gefällt und nur im Fall einer Absage online (Instagram, Facebook und über die Homepage) kommuniziert.
Die Corona Regeln
- Bei Anzeichen von Krankheit bitte daheim bleiben
- Auf Händeschütteln und Umarmungen verzichten
- Die Anweisungen des Organisationsteams vor Ort befolgen
- Tanzen ist ausdrücklich erwünscht – es gilt die 1 Meter Abstandsregel